Beitragsordnung
gültig seit 01.01.2021
Lohnsteuerberatungsverbund e.V. - Lohnsteuerhilfeverein -
A )Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine> Aufnahmegebühr erhoben.
B) Jahresbeiträge
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres. Diese sind insbesondere:
- Bruttoarbeitslohn/-löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte), Kindergeldzahlungen
- der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z.B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind.
Beitragsklasse | Bemessungsgrundlage in EUR | Mitgliedsbeitrag in EUR ohne Mwst. | Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19 % Mwst. |
1 | bis 8.000 | 45,38 | 54,00 |
2 | 8.001 bis 16.000 | 68,07 | 81,00 |
3 | 16.001 bis 25.000 | 85,71 | 102,00 |
4 | 25.001 bis 37.000 | 110,08 | 131,00 |
5 | 37.001 bis 50.000 | 145,38 | 173,00 |
6 | 50.001 bis 75.000 | 184,03 | 219,00 |
7 | 75.001 bis 100.000 | 236,97 | 282,00 |
8 | 100.001 bis 125.000 | 299,16 | 356,00 |
9 | 125.001 bis 150.000 | 365,55 | 435,00 |
10 | 150.001 bis 175.000 | 436,97 | 520,00 |
11 | 175.001 bis 200.000 | 525,21 | 625,00 |
12 | ab 200.001 | 628,57 | 748,00 |
C) Beitragserhebung
Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschriftverfahren
ingezogen.
Sind für ein neu eingetretenes Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren gemäß Textziffer B dieser Beitragsordnung zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.
Der Vorstand
Sprechzeiten
Wir sind für unsere Mitglieder und auch für unsere möglichen Interessenten immer erreichbar.
Telefonisch:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Persönlich:
Angepasst auf Ihre zeitlichen Wünsche und Vorgaben kommen wir gerne bei Ihnen vorbei.
Außerhalb dieser Zeiten auch über die Hotline des Verbandes.
Sie können natürlich auch über Mail mit uns in Verbindung treten. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.
Karte
Anfahrt & Parken
Das wichtigste zuerst!
Sie brauchen nicht zu fahren, denn wir sind mobil und kommen gerne zu Ihnen.
Sie erreichen unsere Beratungsstelle, nach Terminabsprache, in Unkel, Am Kelter 52.
Vor dem Haus und im Wendehammer stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.